Klage Zweitwohnsteuer
Ich steige nicht durch, um was es Dir eigentlich geht.
Wenn das Gericht Dir schreibt, dass Dein ANTRAG eingegangen ist, hast Du einen Antrag gestellt und keine Klage eingereicht. Von Deinem Antrag an die Stadt weiß das Gericht ja gar nichts.
Und jetzt fragst Du, ob Du zumindest versuchen kannst, den Betrag auf die tatsächliche Größe der Wohnung anzupassen und „jetzt“ klagen willst. Gegen was hast Du denn bisher geklagt>
Schick mir ggf. Deine „Klage“ und das Schreiben des Gerichts per Mail. Muss man hier ja nicht in aller Öffentlichkeit ausbreiten. Kannst Du natürlich auch machen, wenn du willst.
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Ali,
27.09.2009
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Alfred,
27.09.2009
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