ZWS Dortmund - Münster

dietrich @, Montag, 05.10.2009 (vor 5288 Tagen) @ Alfred

» Zum Melderecht bitte mal auf der Startseite den Menüpunkt „Hauptwohnung“
» lesen. Wenn danach dazu noch Fragen sind, hier wieder melden.
» Die Frage der Hausratsversicherung hat mit dem Melderecht nichts zu tun,
» ebenso wenig die Frage nach entgangenen Vorteilen. Kindergeld usw. haben
» ebenfalls mit dem Melderechts nichts am Hut – das richtet sich nach der
» Unterhaltsberechtigung und dem Alter der Kindes. Ein Kfz muss dort gemeldet
» sein, wo der Halter seine Hauptwohnung (oder alleinige Wohnung) hat.

Das war mir schon bewusst, dass es primär nichts mit dem Melderecht zu tun hat. Ich wollte lediglich in Erfahrung bringen, ob jemand speziell diese "studentische" Situation kennt.
Die wesentliche Problematik ist: Ich würde gerne Wohngeld beziehen und für die Stadt Münster bin ich ohnehin "Hauptwohnsitzler" da ich hier eine Wohnung habe und studiere. Aber: sollte ich gleichzeitig mein Zimmer bei meinen Eltern in Dortmund als Zweitwohnsitz beibehalten> Das würde Zweitwohnsitzsteuer kosten - bei der ich allerdings nicht verstehe, worauf die angerechnet wird, da meine Eltern nicht zur Miete wohnen.
Der andere Fall: ich melde mich in Dortmund ab und habe nur noch den Hauptwohnsitz in Münster. Bringt mir das irgendwelche Nachteile>
Ergo: wofür sollte ich überhaupt einen Zweitwohnsitz haben> Garantiert mir das bestimmte Rechte> Im Grunde scheint es mir nämlich egal, das Zimmer bei meinen Eltern habe ich ja trotzdem noch und kann da jederzeit hin, auch wenn das nicht als Zweitwohnsitz gemeldet ist.


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