ZWS Dortmund - Münster

Alfred @, Dienstag, 06.10.2009 (vor 5288 Tagen) @ dietrich

Ich wiederhole: Es ist keine Frage der persönlichen Vor- oder Nachteile, ob Du Deine Wohnung in Dortmund abmeldest oder nicht. So wie Du Deine melderechtliche Wohn- und Lebensverhältnisse darstellst, nutzt Du derzeit zwei Wohnungen und bist folglich mit Haupt- und Nebenwohnung zu erfassen. Um in Münster mit alleiniger Wohnung registriert zu werden, musst Du bei Deinen Eltern ausziehen. Die sich daraus ergebenden Folgen sind zu tragen.
Die Auffassung der Stadt Münster zu Deinen Wohnverhältnissen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen ist durch kein Gesetz gestützt.
Was die Berechnung der ZWSt angeht: Einfach § 4 Abs, 2 der ZWSt-Satzung der Stadt Dortmund mit ihrem verfassungswidrigen § 1 lesen.


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