ZWS in Nürnberg

Alfred @, Sonntag, 11.10.2009 (vor 5522 Tagen) @ geolino

Das Urteil das Bayer. VGH hat nur deswegen Bestand, weil der Kläger nicht den Nerv hatte, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Ansonsten steht da viel drin, was bereits seit den Urteilen des BVerwG aus 2008 und 2009 nicht mehr gilt. Das spielt aber keine Rolle, wenn niemand dagegen vorgeht.
Und wenn Du lieber zahlst, bitte. Da spielt es eigentlich keine Rolle, um welchen Betrag es geht, den Du der Stadt in den Rachen wirfst. Dennoch: Was die Fragen zur Miete angeht, empfehle ich, einfach mal die Satzung der Stadt Nürnberg zu lesen (§ 4). Da steht eigentlich alles drin.


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