ZWS Halle (Saale)
Nein.
Deswegen ist das Existenzminimum auch uninteressant - bei Verbrauch- und Aufwandsteuern sogar fehl am Platz.
Außerdem ist das Urteil auch bzgl. des Melderechts falsch. Die melderechtliche Hauptwohnung ist im allgemeinen nicht dort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat, sondern dort, wo man sich vorwiegend aufhält.
Insofern ist es auch völlig egal, wo Du Deinen (Hautp)wohnsitz hast oder haben möchtest. Melderechtlich entscheidet (s.o.) der vorwiegende Aufenthalt.
Was die Zweitwohnungstuer angeht: Die Stadt Halle hat es bisher in zwei Anläufen nicht geschafft, eine verfassungskonforme Satzung in die Welt zu setzen. Da kann man es ruhig darauf ankommen lassen.
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dr_butterstulle,
25.10.2009
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Alfred,
25.10.2009
- ZWS Halle (Saale) - Yvonne Winkler, 26.10.2009
- ZWS Halle (Saale) -
Alfred,
25.10.2009