ZWS Halle (Saale)

Yvonne Winkler @, Montag, 26.10.2009 (vor 6001 Tagen) @ Alfred

Das geht schon deshalb nicht, weil die Stadt Halle nach diesem Urteil ihre Satzung ein erstes mal geändert hat. Auch die geänderte Satzung wurde vom Verwaltungsgericht als verfassungswidrig und damit nichtig angesehen, worauf die Satzung ein zweites mal geändert wurde.

Der jetzt ergehende Bescheid beruht damit auf einer anderen Satzung als 2006, müsste erneut angegriffen und vom Verwaltungsgericht überprüft werden.

Ich würde mich gemäß meiner Aufenthaltsdauer korrekt melden. Dass die Hauptwohnung bei den Eltern bleiben muss, leuchtet auf den ersten Blick nicht ein.


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