Zweitwohnsitz in Mannheim
Erst mal prüfen, ob überhaupt Meldepflicht besteht - § 21 Abs. 1.
Wohnsitze begründet man, macht sie aber nicht geltend. Wohnsitz eines Soldaten ist sein Standort (gesetzlicher Wohnsitz gem. BGB).
Heimfahrten wohin denn> Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.
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t4ktl0$$,
24.11.2009
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Alfred,
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