Zweitwohnsitz in Mannheim

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5676 Tagen) @ t4ktl0$$

Erst mal prüfen, ob überhaupt Meldepflicht besteht - § 21 Abs. 1.
Wohnsitze begründet man, macht sie aber nicht geltend. Wohnsitz eines Soldaten ist sein Standort (gesetzlicher Wohnsitz gem. BGB).
Heimfahrten wohin denn> Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.


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