Zweitwohnsitz in Mannheim
» Erst mal prüfen, ob überhaupt Meldepflicht besteht - § 21 Abs. 1.
» Wohnsitze begründet man, macht sie aber nicht geltend. Wohnsitz eines
» Soldaten ist sein Standort (gesetzlicher Wohnsitz gem. BGB).
» Heimfahrten wohin denn> Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.
Bin Beamtenanwärter. Steht der §21 so im Meldegesetz von Badem-Württemberg>
Heimfahrten vom 2ten Wohnsitz in Mannheim zum 1ten an der Nordsee
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t4ktl0$$,
24.11.2009
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Alfred,
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