Zweitwohnsitz in Mannheim

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5676 Tagen) @ t4ktl0$$

» » Heimfahrten wohin denn> Allenfalls bei Wehrpflichtigen möglich.
»
»
» Bin Beamtenanwärter.
Und wie kommt man da in eine Kaserne>
» Steht der §21 so im Meldegesetz von Baden-Württemberg>
Hätte ihn sonst nicht genannt.
»
» Heimfahrten vom 2ten Wohnsitz in Mannheim zum 1ten an der Nordsee
Da Wohnsitze bei der Einkommensteuer keine Rolle spielen, gibt es auch kein Geld für das Hin- und Herfahren zwischen denselben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion