Zweitwohnsitzsteuer bei nicht bewohnter Eigentumswohnung

Nicole, Zweitwohnung Kempten, Sonntag, 10.09.2006 (vor 6796 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Eltern bauen im Raum Kempten ein Einfamilienhaus, bei dem ich mich in Form einer abgegrenzten Dachgeschosswohnung beteilige (d.h. auch auf mich eingetragen).


Laut der Satzung der Stadt Kempten gilt eine Eigentumswohnung als zweitwohnsitzsteuerpflichtig. Bemessungsgrundlage ist die ortsübliche Miete. Des Weiteren ist es laut Satzung unabhängig , ob diese Wohnung vermietet wird.
Ist das rechtlich korrekt> Auf der Einstiegsseite von "Zweitwohnsitzsteuer.de" steht, dass die Wohnung vorhanden sein muss und dass die Wohnung als Zweitwohnung genutzt werden muss.
Wenn diese Wohnung aber vermietet wird, nutze ich sie doch nicht als Zweitwohnung>


Wenn ich die Wohnung nicht vermiete, werde ich aus finanziellen Gründen, nur einen Teil der Wohnung nutzen, und den Rest vorerst unbewohnt lassen bzw. meinen Eltern unentgeltlich zur Verfügung stellen (z.B.) als Gästezimmer. (Ich bin i.d.R. nur alle sechs-acht Wochenenden zu Besuch bei meinen Eltern und benötige daher momentan dort auch nur ein Schlafzimmer)

Muss ich dann wirklich für die gesamte Wohnung (ca. 75 qm) Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Bei einem Quadratmeterpreis von ca. 5-6 Euro wären das ca. 500€ im Jahr. Diesen Betrag habe ich momentan definitiv nicht übrig.

Ich empfinde das als ziemlich ungerecht, da ich für etwas Steuern zahlen muss, das ich momentan gar nicht in Anspruch nehme.

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich nur für den tatsächlich von mir als "Zweitwohnung" bewohnten Raum Steuer zahle>
Falls nicht, würde es Sinn machen, die Dachgeschosswohnung noch nicht auszubauen, damit ersichtlich ist, dass sie nicht genutzt wird. Ich würde dann eben auf der Couch bei meinen Eltern schlagen müssen, wenn ich nach sie besuche, was definitiv kein zweiter Wohnraum ist.

Danke und viele Grüße
Nicole


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