Zweitwohnsitzsteuer bei nicht bewohnter Eigentumswohnung

Christian @, Sonntag, 10.09.2006 (vor 6872 Tagen) @ Nicole

Hallo Nicole,

was rechtlich zu gelten hat, steht in der jeweiligen Zweitwohnungsteuersatzung - und da hat jede Stadt ihre eigene. Kempten hat sogar eine ganz besondere (in jeder Beziehung).

Ansonsten gilt: Wenn
- die Dachgeschosswohnung fertig ist
- Du als Eigentümerin eingetragen bist (ist das dann eigentlich noch ein 1-Familienhaus>) und
- Du eine weitere Wohnung als Eigentümerin oder Mieterin nutzt,
bist Du klassische Inhaberin einer Zweitwohnung und wärst damit nach „Überlinger Recht“ steuerpflichtig.

Das gilt aber nicht für Kempten, denn dort steht geschrieben, dass eine Wohnung, die nicht genutzt wird, ist keine Wohnung im Sinne der Satzung. Das ergibt sich nämlich aus Artikel 15 des Bayerischen Meldegesetzes („Begriff der Wohnung: Wohnung im Sinn dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen BENUTZT wird. …). Da kann die Wohnung ruhig ausgebaut sein, denn selbst ein palastähnliches Gebäude wäre nach dieser Norm nicht steuerbar.
Das verstößt zwar gegen die Maßstäbe, die das BVerfG gesetzt hat, und die Stadt Kempten wird das auch nicht wahrhaben wollen, aber damit muss sie leben. Aber Vorsicht: Die Stadt kann ihre Satzung jederzeit ändern.

Wird die Wohnung an Fremde (nicht Deine Eltern) vermietet, ist sie für Dich keine Zweitwohnung, da sie der Einkommenserzielung und nicht der -verwendung dient. Sie kann also auch nicht als solche besteuert werden. Das ist höchstrichterlich bereits mehrfach entschieden.

Heikel wird es nur, wenn die Wohnung von Dir selbst - oder Deinen Eltern - tatsächlich genutzt wird. Dann greift aus der Kemptener Satzung der Passus: „Hat eine Person eine Wohnung inne, mit der sie melderechtlich nicht erfasst ist, dient die Wohnung als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung, wenn die Person eine andere Wohnung als Hauptwohnung im Sinne des MeldeG innehat.“
Zwar kann man keine Hauptwohnung im Sinne des MeldeG innehaben, aber damit würde ich nicht vor Gericht ziehen. Und für die Steuer ist es auch egal, ob die ganze Wohnung oder nur ein Teil davon genutzt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob Du das Geld für die Steuer übrig hast oder nicht.

Wenn Du aber Deine Eltern besuchst und dabei in deren Wohnung wohnst, fällt definitiv keine Zweitwohnungsteuer an - und mit Nebenwohnung musst Du Dich auch nicht melden. Also: Wohnung vermieten und bei den Eltern auf Besuch kommen.

Verstehen muss man das alles nicht, aber der Kämmerer der Stadt Kempten hält seine Satzung für rechtlich einwandfrei.

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Viele Grüße


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