Zweitwohnsitzsteuer bei nicht bewohnter Eigentumswohnung
Hallo Christian,
danke...hilft mir erst mal bei meinen Entscheidungen weiter.
Gruß
Nicole
» Hallo Nicole,
»
» was rechtlich zu gelten hat, steht in der jeweiligen
» Zweitwohnungsteuersatzung - und da hat jede Stadt ihre eigene. Kempten hat
» sogar eine ganz besondere (in jeder Beziehung).
»
» Ansonsten gilt: Wenn
» - die Dachgeschosswohnung fertig ist
» - Du als Eigentümerin eingetragen bist (ist das dann eigentlich noch ein
» 1-Familienhaus>) und
» - Du eine weitere Wohnung als Eigentümerin oder Mieterin nutzt,
» bist Du klassische Inhaberin einer Zweitwohnung und wärst damit nach
» „Überlinger Recht“ steuerpflichtig.
»
» Das gilt aber nicht für Kempten, denn dort steht geschrieben, dass eine
» Wohnung, die nicht genutzt wird, ist keine Wohnung im Sinne der Satzung.
» Das ergibt sich nämlich aus Artikel 15 des Bayerischen Meldegesetzes
» („Begriff der Wohnung: Wohnung im Sinn dieses Gesetzes ist jeder
» umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen BENUTZT wird. …). Da kann
» die Wohnung ruhig ausgebaut sein, denn selbst ein palastähnliches Gebäude
» wäre nach dieser Norm nicht steuerbar.
» Das verstößt zwar gegen die Maßstäbe, die das BVerfG gesetzt hat, und die
» Stadt Kempten wird das auch nicht wahrhaben wollen, aber damit muss sie
» leben. Aber Vorsicht: Die Stadt kann ihre Satzung jederzeit ändern.
»
» Wird die Wohnung an Fremde (nicht Deine Eltern) vermietet, ist sie für
» Dich keine Zweitwohnung, da sie der Einkommenserzielung und nicht der
» -verwendung dient. Sie kann also auch nicht als solche besteuert werden.
» Das ist höchstrichterlich bereits mehrfach entschieden.
»
» Heikel wird es nur, wenn die Wohnung von Dir selbst - oder Deinen Eltern -
» tatsächlich genutzt wird. Dann greift aus der Kemptener Satzung der Passus:
» „Hat eine Person eine Wohnung inne, mit der sie melderechtlich nicht
» erfasst ist, dient die Wohnung als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung,
» wenn die Person eine andere Wohnung als Hauptwohnung im Sinne des MeldeG
» innehat.“
» Zwar kann man keine Hauptwohnung im Sinne des MeldeG innehaben, aber damit
» würde ich nicht vor Gericht ziehen. Und für die Steuer ist es auch egal, ob
» die ganze Wohnung oder nur ein Teil davon genutzt wird. Es spielt auch
» keine Rolle, ob Du das Geld für die Steuer übrig hast oder nicht.
»
» Wenn Du aber Deine Eltern besuchst und dabei in deren Wohnung wohnst,
» fällt definitiv keine Zweitwohnungsteuer an - und mit Nebenwohnung musst
» Du Dich auch nicht melden. Also: Wohnung vermieten und bei den Eltern auf
» Besuch kommen.
»
» Verstehen muss man das alles nicht, aber der Kämmerer der Stadt Kempten
» hält seine Satzung für rechtlich einwandfrei.
»
» Noch Fragen>
»
» Viele Grüße
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Nicole,
10.09.2006
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Christian,
10.09.2006
- Zweitwohnsitzsteuer bei nicht bewohnter Eigentumswohnung - Nicole, 11.09.2006
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Christian,
10.09.2006