Zweitwohnsteuer umgehen?

Christian @, Montag, 11.09.2006 (vor 6634 Tagen) @ Julia

Hallo Julia,

einfach abmelden und weiter dort wohnen ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Grundsätzlich gilt: Ein Student, der sich an den Wochenenden und den Semesterferien zu Hause aufhält, hat dort seine Hauptwohnung und am Studienort eine Nebenwohnung und gehört weiter zum Haushalt der Eltern.
Möglich ist allenfalls eine Meldung mit Hauptwohnung in Hildesheim - das ist eventuell zwar ebenfalls rechtswidrig (siehe oben), kann aber nicht ernsthaft überprüft werden. Die Stadt Hildesheim will es in diesem Fall auch gar nicht überprüfen - denn die Meldung mit Hauptwohnung ist ja gerade das eigentliche Ziel der Satzung. Um ganz korrekt zu sein, müsste man allenfalls seine Lebens- und Wohnverhältnisse entsprechend ändern und sich vorwiegend in Hildesheim aufhalten (die Stadt bestimmt. die ihre Einwohner leben).

Die andere Möglichkeit ist, sich ggf. ehrlich weiter mit Nebenwohnung zu melden, gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen und auf den weiteren Rechtsweg zu vertrauen.

Die Kinderzulage dürfte eigentlich nicht betroffen sein, die Voraussetzungen dafür sind meines Wissens:
- nur mit Kindergeld/-freibetrag gibt es die Kinderzulage und
- das Kind muss zum Haushalt der Eltern gehören (siehe oben) bzw. zum Zeitpunkt der Anschaffung/Fertigstellung zum Haushalt gehört haben.
Um sicherzugehen: Steuerberater fragen.

Noch Fragen

Gruß


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