Zweitwohnsteuer umgehen?
Ergänzung: Ob die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage weiter gezahlt wird, wenn der Erstwohnsitz dort nicht mehr ist, ist streitig. Da hilft vorab ein Antrag auf verbindliche Auskunft über diese Frage beim zuständigen Finanzamt.
Sollte dieses nicht mehr gewährt werden, muss man abwägen, was mehr bringt (Kinderzulage ./. Zweitwohnungsteuer) und sich u.U. entscheiden.
Gruß
Yvonne
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Julia,
11.09.2006
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Christian,
11.09.2006
- Zweitwohnsteuer umgehen? - Yvonne Winkler, 12.09.2006
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Christian,
11.09.2006