Zweitwohnungssteuer

Annegret @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6797 Tagen)

Hallo,
wenn man die Möglichkeit hat, in einem Erklärungsbogen darzulegen, warum man denkt, dass einen diese Steuerpflicht nicht betrifft, kommt das einer Anhörung i.S.d. § 28 VwVfG gleich> Und verstößt die Tatsache, dass ein Student genausoviel Zweitwohnungssteuer zahlen soll, wie ein leistungsfähigerer, nicht gegen das Sozialstaatsprinzip>


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