Zweitwohnungssteuer

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6843 Tagen) @ Annegret

» Hallo,
» wenn man die Möglichkeit hat, in einem Erklärungsbogen darzulegen, warum
» man denkt, dass einen diese Steuerpflicht nicht betrifft, kommt das einer
» Anhörung i.S.d. § 28 VwVfG gleich> Und verstößt die Tatsache, dass ein
» Student genausoviel Zweitwohnungssteuer zahlen soll, wie ein
» leistungsfähigerer, nicht gegen das Sozialstaatsprinzip>

Im § 28 VwVfG wird die Anhörung eines Beteiligten vor Erlaß eines Verwaltungsaktes geregelt. Da der Steuerbescheid ein Verwaltungsakt ist, liegt hier eine Anhörung nach § 28 VwVfG vor.

Gruß
Yvonne Winkler


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