Zweitwohnungssteuer

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6844 Tagen) @ Annegret

Hallo Annegret,

bei § 28 VwVfG paase ich.

Zur Leistungsfähigkeit: die Steuer richtet sich nach dem Aufwand für die Zweitwohnung - da lässt sich wohl kein Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip konstruieren. Auch ein Student, der eine Zweitwohnung innehat, muss die Steuer zahlen. Die Frage ist nur: Hat er wirklich eine Zweitwohnung inne> Bei den meisten Studenten ist das - zumindest nach den Maßstäben des BVerfG - nicht der Fall. Ob die Kommunen berechtigt sind, sich über diese Maßstäbe hinweg zu setzen, lässt sich wohl nur gerichtlich klären.

Noch Fragen>

Gruß


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