Zweitwohnungssteuer
Hallo Annegret,
bei § 28 VwVfG paase ich.
Zur Leistungsfähigkeit: die Steuer richtet sich nach dem Aufwand für die Zweitwohnung - da lässt sich wohl kein Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip konstruieren. Auch ein Student, der eine Zweitwohnung innehat, muss die Steuer zahlen. Die Frage ist nur: Hat er wirklich eine Zweitwohnung inne> Bei den meisten Studenten ist das - zumindest nach den Maßstäben des BVerfG - nicht der Fall. Ob die Kommunen berechtigt sind, sich über diese Maßstäbe hinweg zu setzen, lässt sich wohl nur gerichtlich klären.
Noch Fragen>
Gruß
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Annegret,
14.09.2006
- Zweitwohnungssteuer - Christian, 14.09.2006
- Zweitwohnungssteuer - Yvonne Winkler, 14.09.2006