bei Umzug erfahren, dass ich noch mit Nebenwohnsitz

Alfred @, Samstag, 23.01.2010 (vor 5617 Tagen) @ hostmi

» gemeldet bin, und zwar in Aachen.

Hallo Roman,
ein häufiger, z.T. systembedingter Fehler im Meldeverfahren.

Was ist zu tun:
1. Sofort die falsche Registrierung „Nebenwohnung in Aachen“ richtig stellen. Das hätte vielleicht die neue, jetzt für Dich zuständige Behörde gestern erledigen können, scheint aber unterblieben zu sein.
2. Deswegen: Brief an das Einwohnermeldeamt mit der Erklärung, dass Du seit TT.MM. 1996 (Angabe so genau, wie Dir möglich) in der Wohnung xxx nicht mehr wohnst und Bitte um Berichtigung des Melderegisters. Danach könnte ein bürokratischer Eiertanz beginnen, den Du nur bedingt mitmachen musst. Denn ob die Berichtigung „mit sofortiger Wirkung“ oder „rückwirkend bis zum Tag des Auszugs“ ist allenfalls ein Leckerbissen für Bürokraten, für Deine Zweitwohnungsteuerpflicht letztendlich aber unerheblich. Um eine rückwirkende Berichtigung zu kämpfen, lohnt in meinen Augen nicht. Solltest Du nehmen, wie es kommt. Ob wegen der unterlassenen Abmeldung der Nebenwohnung ein Bußgeld gegen Dich „rausspringt“ wirst Du sehen. Ob Du es hinnehmen musst, wäre zu klären, wenn es so weit ist
3. Eine Nachzahlung der Zweitwohnungsteuer kommt für Dich nicht in Frage. Wäre natürlich am einfachsten, wenn die Registrierung „rückwirkend“ erfolgen würde, aber wenn es hart auf hart kommt, müsste sich auch so beweisen lassen, dass Du die Wohnung seit 1996 nicht mehr zum „Wohnen oder Schlafen“ benutzt hast. Abgabenrechtlich wird man Dir da kaum einen Strick drehen können.
4. Wie es mit der ZWSt weitergeht, ist fraglich. Ganz offensichtlich hat die Stadt Dich „übersehen“. Kann sein, das überhaupt nichts passiert. So wie ich häufig beobachtet habe, weckt eine Abmeldung dann schlafende Hunde. Da ist es durchaus möglich, dass Dir irgendwann eine Aufforderung des Kassen- und Steueramtes ins Haus flattert, Du mögest bitte eine Steuererklärung abgeben. Denkbar ist auch, dass Du einen Steuerbetrag mit der Bemerkung „… wurde geschätzt, .weil …“.erhältst. Wie dann zu verfahren ist, müssen wir jetzt noch nicht klären.
5. Vorwarnung: Auf keinen Fall Fristen versäumen.

Noch Fragen>

Gruß
Alfred


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