10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer
Hallo,
Vorab: Danke für das Lob.
Nehme an bo = Bochum. Zweitwohnungssteuer seit 1.1.2004
Mit dem Urteil des BVerfG ist wohl nichts zu machen, das ist ziemlich eindeutig und gilt nur für Verheiratete (= ab Eheschließung).
Aber eine Klage rentiert sich vielleicht doch, wenn die gemeldete Nebenwohnung nur genutzt, aber nicht innegehabt wurde, also: Mieter/Eigentümer war die damalige Verlobte. Selbst in Bochum ist Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung und nicht das Nutzen einer Nebenwohnung. Klingt vielleicht blöd, aber im Endeffekt läuft es auf das Gelsenkirchener "Kinderzimmer-Urteil" hinaus (da steckt mehr drin, als manche Stadt wahrhaben will).
Klagen könnten alle, die in Bochum wegen Nutzung einer Nebenwohnung zur ZWSt herangezogen werden sollen. Sammelklage muss nicht sein, so hoch sind die Kosten voraussichtlich nicht.
Wichtig vorab: Gegen Steuerbescheid Widerspruch einlegen, sonst geht überhaupt nichts.
Das Anschreiben der Stadt dürfte den Satz enthalten: "Nach der Eintragung im Melderegister sind Sie seit dem
. . in Bochum, ... mit Nebenwohnsitz gemeldet."
Da würde ich erst mal einhaken und um Klarstellung bitten - natürlich unter Verlängerung der Abgabefrist, bis Antwort eingegangen (ändert an der Sache nichts, verschafft nur Zeit).
Gruß
gesamter Thread:
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Meppich,
14.09.2006
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Christian,
14.09.2006
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Meppich,
14.09.2006
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Christian,
14.09.2006
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Yvonne Winkler,
15.09.2006
- 10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer - Meppich, 24.10.2006
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Yvonne Winkler,
15.09.2006
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Christian,
14.09.2006
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Meppich,
14.09.2006
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Christian,
14.09.2006