10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Meppich @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6915 Tagen) @ Christian

Danke für die promte Antwort.

» Nehme an bo = Bochum. Zweitwohnungssteuer seit 1.1.2004
ja, ist Nebenwohnung.

» Mit dem Urteil des BVerfG ist wohl nichts zu machen, das ist ziemlich
» eindeutig und gilt nur für Verheiratete (= ab Eheschließung).
Sollte ich vielleicht nachträglich meine Lebensgemeinschaft eintragen lassen> Hätte ich kein Problem mit, oder beim Standesamt einen Antrag auf Vordatierung der Hochzeit o.ä. stellen> Geht sowas> Würde das helfen>
Lohnt sich die Aufgreifung der Abschnitte 107ff, insb. 110 Urteil des BVerfG > Diese können fraglos auf verlobte umgemünzt werden.

» Aber eine Klage rentiert sich vielleicht doch,
» wenn die gemeldete
» Nebenwohnung nur genutzt, aber nicht innegehabt wurde, also:
» Mieter/Eigentümer war die damalige Verlobte.
Nebenwohnung ist in Bo, ich bin "nur" Untermieter, habe auch nur das kleinste Zimmer.

» Selbst in Bochum ist
» Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung und nicht das Nutzen
» einer Nebenwohnung. Klingt vielleicht blöd, aber im Endeffekt läuft es auf
» das Gelsenkirchener "Kinderzimmer-Urteil" hinaus (da steckt mehr drin, als
» manche Stadt wahrhaben will).
gemeinsamer Wohnsitz (ich Hauptwohnsitz) mit meiner Frau seit 2003 in H.
Ich bin Untermieter im Nebenwohnsitz seit 2004.

» Klagen könnten alle, die in Bochum wegen Nutzung einer Nebenwohnung zur
» ZWSt herangezogen werden sollen. Sammelklage muss nicht sein, so hoch
» sind die Kosten voraussichtlich nicht.
Auch bei Forderungen von ca.350€>>>> Wie hoch könnten die Kosten ausfallen>
Bezahlt Rechtsschutz>


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