10 Jahre zusammen und Bo will Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Donnerstag, 14.09.2006 (vor 6868 Tagen) @ Meppich

Hallo Volkhard,
mein Denkfehler - bin irgendwie davon ausgegangen, dass jetzige Frau in Bochum ansässig war und gemeinsame Wohnung nunmehr in Bochum ist. Die gemeldete Nebenwohnung war also in meiner Vorstellung in der Wohnung der Freundin/Verlobten/Ehefrau und nicht unbedingt mit einem Mietvertrag oder einer ähnlichen Nutzungsvereinbarung unterlegt. Deswegen meine Idee, dass die Nebenwohnung u. U. nur genutzt, aber nicht „innegehabt“ wurde und damit keine Zweitwohnung war. Bitte sofort vergessen, beruht auf falscher Grundlage.

Um ganz sicher zu gehen: Die beruflich bedingte Nebenwohnung in BO war/ist also angemietet, Hauptwohnung war/ist in H.
Damit klar: Ab Eheschließung keine Zweitwohnungsteuer mehr. Aber Vorsicht. BO verlangt sogar - unmittelbar aus dem Beschluss des BVerfG von 2005 abgeleitet - die Erklärung, dass man sich vorwiegend in BO aufhält, um die Zweitwohnung steuerfrei zu stellen.

Mit Bezug auf den Beschluss BVerfG von 2005 würde ich es nicht auf einen Prozess ankommen lassen - Ausgangspunkt ist eindeutig der Schutz von Ehe und Familie. Und Ehe im Sinne von Art. 6 Abs 1 GG ist nach rechtlich wohl unumstrittener Lesart das auf Dauer angelegte und zuvor staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau in einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Daher fallen die wilde Ehe, die nichteheliche Lebensgemeinschaft wie auch gleichgeschlechtliche Verbindung nicht unter den verfassungsrechtlichen Ehebegriff.

Da bin ich mir ziemlich sicher, ich wäre sogar höchst misstrauisch, wenn ein Anwalt mir raten würde, vor diesem Hintergrund eine Klage zu riskieren - aus dem Beschluss ist bezüglich des Schutzes von Ehe und Familie vielleicht noch so manches heraus zu holen. Aber die Möglichkeit, eine Verlobung unter den Schutz des Art 6 zu kriegen, sehe ich nicht:-( . Also, so leid es mir tut, in diesem konkreten Einzelfall fällt mir leider keine vernünftige Möglichkeit ein, um mit einigermaßen Aussicht auf Erfolg gegen die Zweitwohnungsteuer vorzugehen. Aber vielleicht gibt es dazu andere Meinungen>

Ein (vielleicht überflüssiger) Hinweis noch: Bei untervermieteten Zimmern enthält die vereinbarte Miete oft Nebenkosten, die nicht zur Berechnung der Steuer herangezogen werden dürfen. Ggf. auch mal mit dem Vermieter über die Höhe der Nettokaltmiete sprechen. Da lässt sich vielleicht etwas sparen.

Dazu der Auszug aus der Satzung der Stadt Bochum:

[blockquote] § 4 Bemessungsgrundlage:
(1) Die Steuer bemisst sich nach der aufgrund des Mietvertrages im Besteuerungszeitraum gem. § 6 Abs. 1 geschuldeten Nettokaltmiete. Als im Besteuerungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vollen Monat des Besteuerungszeitraumes geschuldete Nettokaltmiete multipliziert mit der Zahl der in den Besteuerungszeitraum fallenden Monate anzusetzen. Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete angemessene Kürzungen vorzunehmen. [/blockquote]

Viele Grüße


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