Nebenwohnsitz im Haus (Eigentum) meiner Mutter

Alfred @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5266 Tagen) @ maria

Das mit dem Wohnsitz vergessen wir ganz schnell.
Du warst in Trier mit Hauptwohnung und wohl in Magdeburg mit Nebenwohnung erfasst.
Damit fühlt sich die Stadt berechtigt, Dich zur Zweitwohnungsteuer zu veranlagen.
Wenn keine Miete gezahlt wird, schätzt man nach einer entsprechenden Vergleichsmiete. Ein Verfahren, das grundsätzlich nicht (mehr) beanstandet werden kann. Diese Vergleichsmiete dürfte Grundlage für die Schätzung in Deinem Zweitwohnungsteuerbescheid sein. Ob richtig geschätzt wurde, kann ich nicht sagen, da ich weder die geschätzte Miethöhe noch den Mietspiegel der Stadt kenne.

Gleichgültig, ob Du zwei Wohnungen innehattest oder nicht (lässt sich aus Deinem Beitrag nicht entnehmen), kannst Du Dich gegen die Magdeburger Zweitwohnungsteuer wehren. Die Satzung ist verfassungswidrig.
Das bedeutet: Widerspruch (der wird wohl abgelehnt) – Klage bei VG (da lässt sich ein Ergebnis, wenn denn überhaupt eins kommt, schwer voraussagen) - ggf. geht der Rechtsweg weiter.


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