Nebenwohnsitz im Haus (Eigentum) meiner Mutter

Alfred @, Samstag, 20.02.2010 (vor 5418 Tagen) @ Curiosity

Hallo Ann-Kathrin,

Du hast Deine melderechtliche Hauptwohnung in Bonn und Deine Nebenwohnung bei Deinen Eltern. Die Stadt Reutlingen schreibt zwar munter von Ab-, An- und Ummelden des Wohnsitzes, und jeder weiß, was gemeint ist (sein soll), aber es ist trotzdem falsch.

So wie Du das schilderst, ist der Sachverhalt melderechtlich auch richtig und somit gesetzeskonform. Da gibt es nichts zu ändern. Die Anmeldung der Nebenwohnung in Bonn wäre rechtswidrig. Mal abgesehen davon, dass Bonn demnächst wohl auch die ZWSt einführen wird.

Auch wenn die Reutlinger behaupten, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung, kommen sie damit nicht durch. Denn wenn Du in Reutlingen bei Deinen Eltern wohnst, bist Du damit nicht Inhaber einer Zweitwohnung, denn ich gehe mal davon aus, dass Du über das Zimmer und die übrige Wohnung keine rechtliche Verfügungsgewalt hast. Du hast also in Reutlingen keine Zweitwohnung inne. Das Zimmer im elterlichen Haushalt erfüllt auch nicht die Bedingungen der Satzung für eine Wohnung: „Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede bauliche abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und zu der eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören.“

Damit erübrigt sich die Frage nach der Berechnung der Steuer. Die übrigen Fragen haben mit der ZWSt nichts zu tun.


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