Ferienwohnung -Eigennutzung und Vermietung
Einfach mal auf die Homepage der Gemeinde gehen und nach der Zweitwohnungsteuersatzung suchen (findet sich meist in der Nähe der Hundesatzung).
Wenn es eine gibt, wird sie die üblichen Floskeln und Scheußlichkeiten enthalten und hinsichtlich der Verfügbarkeit Verträge mit Agenturen, Hotelbetrieben pp. fordern.
Sollte die Zweitwohnung nach bayer. Gutsherrenart (Gemeindetag) definiert sein, so ungefähr:
„Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
würde ich wegen Verfassungswidrigkeit der Satzung klagen und mich darauf einstellen, bis zum BVerfG gehen zu müssen.
Bei Klagen usw. Groß- und Kleinschreibung beachten. es erleichtert das Lesen und fördert das Verstehen – nicht dass das besonders wichtig wäre, aber …
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meistersteff,
09.02.2010
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Alfred,
09.02.2010
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Rebell,
10.02.2010
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Alfred,
09.02.2010