Ferienwohnung -Eigennutzung und Vermietung

Alfred @, Mittwoch, 10.02.2010 (vor 5794 Tagen) @ Rebell

» Hierzu sei aus den gemachten Erfahrungen angemerkt, dass man in Oy - Mittelberg sogar einen Stellplatz in der Tiefgarage mit der Zweitwohnungssteuer belegt -
Und was sagt das zuständige VG (V steht hier für Verwaltungs) dazu>

» Aus den gemachten Erfahrungen der letzten 5 Jahre bemühen sich Kaufinteressenten nur noch selten für eine Ferienwohnung im gesamten Bayerischen Allgäu, es sei denn der Verkäufer lässt soviel am Preis nach wie die Zweitwohnungssteuer im Jahr an die Gemeindekasse bezahlt werden muss.
Aus Sicht des Käufers ja wohl verständlich - Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.

» Aus diesen genannten Gründen versuchen Makler und Verkäufer nicht auf die Abzocke aufmerksam zu machen!
Wenn sie damit durchkommen ...

Ändert aber nichts daran, dass die ZWSt, so wie sie in den meisten Fremdenverkehrsgemeinden erhoben wird, verfassungswidrig ist. Aber das BVerfG kann ja beschließen was es will, wen kümmert es>


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