ZWS Köln - lebenslanges Wohnungs- u Nutzungsrecht

Alfred @, Sonntag, 21.02.2010 (vor 5389 Tagen) @ Tomsky

Wenn der Nießbrauch sich auf das gesamt Haus bezieht, sind Deine Eltern die Inhaber und ihr könnt dort mit Nebenwohnung gemeldet sein, so viel ihr wollt, ohne Inhaber einer Zweitwohnung zu sein. Das wäre dann auch schon die Klagebegründung. Eine Anhalt für Formulierungen, die passen könnten, findet ihr im Urteil des BVerwG vom 13.05. 2009 - 9 C 8.08.

Hier der Link zum Urteil:

http://www.bverwg.de/enid/86f1089f94dc9bb3e25a505fc108211e,3c8ba2655f76696577092d096465...

Die Erfolgsaussichten wären dann zienmlich gut.

Sollte das „2 Räume im Obergeschoß“ allerdings bedeuten, dass dort noch weitere Räume sind, die euch zur Verfügung stehen und über die ihr rechtlich verfügen könnt, sähe es schlechter aus. Die müsstet ihr euch dann ggf. anrechnen lassen. Ausnahme: Ihr hätte euren Eltern auch für diese Räume die rechtliche Verfügungsgewalt übertragen.

Ist dann allerdings etwas wackliger.

Die andere Frage wäre, welche Räumlichkeiten die Stadt besteuert und wie die Rechtsverhältnisse für diese Räume aussehen. Da könnte die Stuer falsch bemessen sein.

Und weil es einfach sein muss: Wohnsitz bitte vergessen, es geht um die melderechtliche Haupt- und um die Nebenwohnung.


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