ZWS Köln - lebenslanges Wohnungs- u Nutzungsrecht
Es ist tatsächlich so, dass in dem Haus im 1. OG noch weitere Räume waren, die von uns bewohnt wurden vor unserem Umzug von Köln nach Nürnberg. Lt. Grundbuch bezieht sich der Nießbrauch meiner Schwiegereltern also nur auf einen Teil des 1. OG. Meine einzige Hoffnung ist also, dass wir glaubhaft darlegen können, dass sie die restlichen Räume nach unserem Auszug als gemeinschaftlich genutzte Räume (mit)bewohnt haben und nur für die Zeit unserer 3-4 Besuche pro Jahr in Köln von uns mit genutzt wurden. Würde da eine Aussage der Schwiedereltern ausreichen>
Definitiv falsch ist jedoch die Bemessungsgrundlage des Steuerbescheids, da sowohl bei meinem Mann ein Wohnraum von 60qm angesetzt wurde als auch bei mir. Die von uns bewohnte Fläche hatte aber nur ca. 75qm, also hätte doch bei jedem nur 50% davon angesetzt werden dürfen, oder>
Das Urteil aus deinem link läßt sich auf unseren Fall glaube ich aber nicht übertragen, da unser Haus nicht als reine Kapitalanlage im Zeitraum des Steuerbescheids zu werten ist.
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Tomsky,
21.02.2010
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