ZWS Köln - lebenslanges Wohnungs- u Nutzungsrecht
Das Beste wäre natürlich eine schriftliche Vereinbarung. Aber eine Erklärung der Schwiegereltern würde auch ausreichen. Aber sie werden bei Gericht eine eidesstattliche verlangen.
Das von mir genannte Urteil ist anwendbar hinsichtlich des Innehabens und des Nießbrauchs. Um eine reine Kapitalanlage geht es da nur am Rande.
Auf jeden Fall lässt sich aber eine Reduzierung der Steuer mit Erfolg einklagen. Zu prüfen wäre auch, ob das Jahr 2005 überhaupt noch berechnet werden darf, weil u.U. die 4-Jahresfrist greift.
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Tomsky,
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