zwss-steuer stuttgart

user08/15, Mittwoch, 03.03.2010 (vor 5260 Tagen)

hallo leute,

folgende frage habe ich:

ich habe in stuttgart einen erstwohnsitz bei meinen eltern gemeldet ,wo ich nur ein zimmer habe, das ich NICHT nutze.
die wohnung ist groß und gehört meinen eltern (eigentum)

als zweitwohnsitz habe ich auch in STUTTGART meine eigene wohnung ( kleine eigentumswohnung) gemeldet, die ich bewohne.

dies mache ich nur aus versicherungsgründen, so dass ich die fahrzeuge meiner eltern nutzen darf. die versicherung braucht nur einen erst- ODER zweitwohnsitz bei meinen eltern, dass ich das
auto nutzen darf. sonst hat es keine gründe, dass ich dort
gemeldet bin.:-P

beruflich bin ich angestellter und zur arbeit ist es von beiden wohnsitzen ca. gleichweit (von erstwohnsitz sind es
ca.10 km einfache strecke und 2.wohnsitz ca 12 km einfache strecke zur arbeitsstelle )

ab 2011 gibt es in stuttgart eine zweitwohnsitzssteuer in höhe von 10% der nettojahreskaltmiete. ich habe nachgelesen, dass man in deutschland jede wohnung die man bewohnt, melden muss, so dass ich mich nicht traue meine eigene kleine wohnung abzumelden und nur noch aus versicherungsgründen bei meinen eltern angemeldet zu bleiben. ich stehe für die bisherige 2.wohnung halt im grundbuch und zahle auch gez für diese wohnung.

was gibt es für mich für möglichkeiten das auto meiner eltern weiterzunutzen ohne 500 eur steuern im jahr dafür zu zahlen>

es eilt sehr!danke im voraus!


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