ZWSS Stadt Köln anhand Mieterspiegel - Klagen

Yvonne Winkler @, Montag, 15.03.2010 (vor 5565 Tagen) @ Wahine

» Nun meine Fragen: Kann ich gegen den Bescheid Klagen> Auch ohne Anwalt>

Selbstverständlich

Was
» kostet mich das>

Gerichtskosten 105,00 Euro, die man vorschießen muss als Kläger.


Muss ich wenn ich Pech habe am Ende mehr als 464€ zahlen>

Steuer wohl nicht, aber möglicherweise Gerichtskosten.

» Kann ich einen Widerspruch einreichen, obwohl dies seit 2007 angeblich
» nicht mehr geht>

Nein, da hilft nur Klage vor dem Verwaltungsgericht.

» Ich danke Euch!

Gerne


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