ZWSS Stadt Köln anhand Mieterspiegel - Klagen
» Nun meine Fragen: Kann ich gegen den Bescheid Klagen> Auch ohne Anwalt>
Selbstverständlich
Was
» kostet mich das>
Gerichtskosten 105,00 Euro, die man vorschießen muss als Kläger.
Muss ich wenn ich Pech habe am Ende mehr als 464€ zahlen>
Steuer wohl nicht, aber möglicherweise Gerichtskosten.
» Kann ich einen Widerspruch einreichen, obwohl dies seit 2007 angeblich
» nicht mehr geht>
Nein, da hilft nur Klage vor dem Verwaltungsgericht.
» Ich danke Euch!
Gerne
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Wahine,
15.03.2010
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Yvonne Winkler,
15.03.2010
- ZWSS Stadt Köln anhand Mieterspiegel - Klagen - Alfred, 15.03.2010
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Yvonne Winkler,
15.03.2010