ZWSS Stadt Köln anhand Mieterspiegel - Klagen

Alfred @, Montag, 15.03.2010 (vor 5565 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hatten wir hier alles schon mehrfach. Kleine Ergänzung:

1. Die Klage kann schriftlich oder bei VG direkt "mündlich zur Niederschrift" eingelegt werden. Dazu ist kein Anwalt erforderlich.

2. Hat die Klage Erfolg muss Dir die Stadt die Gerichtsgebühr sowie sonstige Auslagen ganz oder teilweise erstatten.

3. Wenn Du klagst, solltet Du bei der Stadt gleichzeitig (mit Hinweis auf die Klage) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, sonst musst du die Steuer erst Mal zahlen.


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