Ferienhaus an der Nordsee

kodi @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5624 Tagen) @ Alfred

Danke schon mal für die schnelle Antwort. Es wird so sein: Meine Eltern werden zwischen dem Ferienort und ihrer Wohnung hier im Sauerland pendeln. D.h. sie verbringen 2-3 Wochen an der See. Anschließend mal wieder 2 Wochen hier im Sauerland. usw.....
Würde es dann nicht reichen, wenn z.B. nur meine Mutter sich dort oben anmeldet. Einer muss ja auch noch hier gemeldet sein.
Heißt es dann also, das es nicht entscheidend ist, wem das Haus gehört, sondern wer es nutzt>>>
Kannst du kurz das "Innehaben" genauer erklären.
So ganz habe ich die Sache mit der ZWSS noch nicht verstanden. Weil du schreibst, das es um Wohnsitze bei dieser Angelegenheit nicht geht.


» Wenn Deine Eltern die meiste Zeit des Jahres in dem Ferienhaus verbringen
» werden, sind sie melderechtlich verpflichtet, sich dort mit
» Hauptwohnung (ggf. auch mit alleiniger Wohnung) zu melden. Von daher ist es
» schon unwahrscheinlich, dass die Gemeinde überhaupt nachfragen wird.
»
» Wenn sie es trotzdem tut: Für die ZWSt ist es unerheblich, wer Besitzer
» einer Immobilie ist. Entscheidend ist allein die rechtliche
» Verfügungsbefugnis (= Innehaben) hinsichtlich der Wohnung. Wenn die Eltern
» die Ferienwohnung nur nutzen, aber nicht innehaben, bleiben
» Deine Schwester und Du Inhaber der Wohnung und wären damit - als Inhaber
» und nicht als Besitzer - ZWSt-pflichtig.
»
» Deine Überlegungen zum Melderecht gehen an der Sache vorbei. Und um
» Wohnsitze geht es bei der Angelegenheit auch nicht.


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