Ferienhaus an der Nordsee

Alfred @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5612 Tagen) @ kodi

» ...wie kann das rechtlich gesichert sein>>>>
Die Grundbucheintragung des Nießbrauchs zugunsten der Eltern wäre eine Möglichkeit. Als rechtliche Absicherung sollte aber z.B. ein Mietvertrag ausreichen. Als Mieter der Wohnung wären die Eltern dann als Inhaber anzusehen.

» Würde es denn bedeuten, das wenn sich Mutter in Butjadingen anmeldet, Vater hier im Sauerland angemeldet bleibt,
Das verstehe ich nun wieder nicht. Diese Möglichkeit dürfte überhaupt nicht zutreffen, da beide Elternteile beide Wohnungen nutzen.

Zur Zweitwohnungsteuer:
Wenn beide Eltern ihre Hauptwohnung in B. innehaben, was außerdem melderechtlich richtig sein dürfte, dürfte in B. keine ZWSt anfallen.


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