Ferienhaus an der Nordsee

Alfred @, Mittwoch, 17.03.2010 (vor 5566 Tagen) @ kodi

Wenn die Eltern zwei Wohnungen nutzen, gibt es melderechtlich drei Möglichkeiten. Das ist gesetzlich so festgelegt und gilt unabhängig von der Zweitwohnungsteuer
1. Die Eltern sind mit Hauptwohnung in B. gemeldet, da sie die dortige Wohnung vorwiegend nutzen, im Sauerland wären sie dann mit Nebenwohnung zu erfassen.
2. Mutter oder Vater halten sich jeweils unterschiedlich lange in den Wohnungen auf und haben keine gemeinsame eheliche Wohnung, dann ist jeder dort mit Hauptwohnung zu erfassen, wo er sich vorwiegend aufhält, die jeweils andere Wohnung ist dann Nebenwohnung.
3. Die Eltern halten sich in beiden Wohnungen jeweils gleich lange auf, dann ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt ihrer Lebensinteressen liegt, die andere Wohnung ist dann Nebenwohnung (ggf. trifft 2. sinngemäß zu).

» Heißt es dann also, dass es nicht entscheidend ist, wem das Haus gehört, sondern wer es nutzt>>>
Genau das heißt es nicht. Entscheidend ist, wer die Wohnung innehat. Nutzen, Innehaben und Besitzen einer Wohnung haben untershciedliche rechtliche Bedeutungen.

» Kannst du kurz das "Innehaben" genauer erklären.
Eine Wohnung hat inne, wer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung verfügen kann (= rechtliche Verfügungsbefugnis). Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will.

» So ganz habe ich die Sache mit der ZWSt noch nicht verstanden. Weil du schreibst, dass es um Wohnsitze bei dieser Angelegenheit nicht geht.
Wohnsitz ist schlicht ein unangebrachter Begriff.
Im Melderecht geht es um Haupt- und Nebenwohnungen, wenn mehrere Wohnungen genutzt werden.
Bei der Zweitwohnungsteuer geht es um Haupt- und Zweitwohnungen, wenn mehrere Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innegehabt werden (so das BVerfG - andere Gerichte vertreten andere Auffassungen).


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