Trier - Zweitwohnungsteuer nachzahlen

Trinity @, Montag, 12.04.2010 (vor 5219 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich habe ein paar Fragen zum Thema 'Zweitwohnungsteuer' in Trier...

Ich (Studentin an der Uni Trier) habe am 27.01.07 meine Wohnung in Trier bezogen, welche seit dem 22.03.07 als meine 'Nebenwohnung' angemeldet ist.
Trier erhebt seit Januar 2007 eine 'Zweitwohnungsteuer' - mir mitgeteilt durch ein Schreiben des Stadtsteueramtes im Oktober 2007. Auf den darauf folgenden 'Zweitwohnungsteuerbescheid' (31.03.2008) habe ich mit einem vom AStA zur Verfügung gestellten Widerspruchsschreiben (Bezug nehmend auf ein Verfahren in Mainz, bei dem ein Student gegen die Steuer geklagt hatte) reagiert. Daraufhin hatte ich lange Zeit Ruhe bis ich im November 2009 ein weiteres Schreiben erhielt, in dem darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Bundesverwaltungsgericht am 13.05.2009 in 2 Revisionsverfahren entschieden habe, dass auch Studenten zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden können. Da ich vom AStA keine vernünftigen Informationen das weitere Vorgehen betreffend erhalten habe und mir die Stadt Trier mit einem "förmlichen, kostenpflichtigem Verfahren" gedroht hat (was auch immer das sein soll) - sollte ich meinen Widerspruch nicht zurückziehen - habe ich meinen Wohnsitz in Trier in meine Hauptwohnung umgemeldet und meinen Widerspruch zurückgezogen.
Letzter Stand: Die Stadt möchte für den Zeitraum vom 02.2007 bis 12.2009 rückwirkend 665 Euro und für Januar 2010 19 Euro von mir haben...
Da ich zum einen nicht in der Lage bin, so viel Geld aufzutreiben und ich zum anderen keine Ahnung habe, wie die rechtlichen Grundlagen für derartige Forderungen aussehen, habe ich erstmal nichts unternommen.
Am Wochenende kam eine Mahnung (23,11 Euro), in der folgender Satz enthalten war: "... Bei Nichtzahlung sehen wir uns leider gezwungen, diese Beiträge, verbunden mit weiteren Kosten, zwangsweise beizutreiben".
Nun meine Fragen:
Mir ist klar, dass ich höchst wahrscheinlich zahlen muss... Wenn ja:
a) Für welchen Zeitraum> Tatsächlich rückwirkend bis 02.2007>! Obwohl das OVG Rheinland-Pfalz erst am 15.03.2009 entschieden hat, dass eine Steuer auch für Studenten rechtens ist>
b) Was bedeutet "zwangsweise beizutreiben"> Wollen die meine 20qm-große Bude ausräumen> ;-)

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Gruß!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion