Trier - Zweitwohnungsteuer nachzahlen

Tokra @, Montag, 12.04.2010 (vor 5100 Tagen) @ Alfred

Ich hab mich ja auch mit der Stadt Trier gestritten. Wie Alfred schon richtig gesagt hat, ist da nichtmehr viel zu machen. Allerdings kannst du versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ich würde an deiner Stelle einfach mal anrufen und fragen. Nach meinen Erfahrungen mit den zuständigen Personen bei der Stadtverwaltung sind diese menschlich ganz in Ordnung.

Der Asta ist ohnehin in diesen Fragen äußerst inkompetent... aber das ist ein anderes Thema.

Zu deinen konkreten Fragen noch:
1) Die Nachforderung ist zulässig, insbesondere auch die Rückwirkung.
2) Zwangsweise beitreiben heißt tatsächlich Gerichtsvollzieher der auch wieder Kosten verursacht. Wenn du tatsächlich kein pfändbares Vermögen/Gegenstände hast kannst du das zwar theoretisch riskieren, aber die Forderung erlischt ja nicht, nur weil du im Moment nicht zahlen kannst. Dann wird die Stadt sich das Geld inklusiv Verzugszinsen eben in paar Jahren holen wenn du fertig bist und Geld verdienst und dann wirds richtig teuer. Ich würde diesen Weg nicht beschreiten!

Also meine Empfehlung: Versuche eine Ratenzahlung anzuregen!


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