Eheähnliche Gemeinschaft + Pendeln

crack-down @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5088 Tagen)

Hallo,

die sog. "Zweitwohnungsabgabe" halte ich für verfassungswidrig genauso wie die GEZ-Gebühr. Der Bundesbürger wird geradezu erdrückt durch die verschiedensten Steuern und Abgaben, die er zu leisten hat, nur um leben zu können. Diese Tendenz ist erschreckend.

Nun flatterte mir ins Haus "Eine Erklärung zur Zweitwohnungsabgabe" von der Stadt Mainz. Ich möchte gern wissen, ob ich die ZWS nach eurer Einschätzung tatsächlich zahlen muss.

2008 bin ich bei meiner Freundin eingezogen und meinen Hauptwohnsitz nach Trier verlegt. Der Mietvertrag läuft auf meine Freundin, ich stehe nicht drin, beteilige mich aber privat an den Mietkosten.
2009 habe ich berufsbedingt meinen Hauptwohnsitz nach Stuttgart verlegt. Die Wohnung meiner Freundin in Trier habe ich als Nebenwohnung angemeldet (und etwa jedes zweite Wochenende aufgesucht).

Nun meine Fragen:
1) Muss ich die ZWS zahlen>
2) Wenn ja, wird hier nur mein Anteil an der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage für die ZWS berücksichtigt> Sprich bei einer Nettkaltmiete von 500 EUR, zahle ich an meine Freundin 250 EUR Miete, und die ZW-Steuer würde für mich entsprechend geringer ausfallen.
3) Bin ich eigentlich als Untermieter in der Nebenwohnung einzustufen oder als Hauptmieter>
4) Muss ich bei der Frage was reinschreiben>
Mein Anteil an der Wohnfläche der Wohnung beträgt: xx m2

Vielen Dank für Eure Hinweise!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion