Eheähnliche Gemeinschaft + Pendeln

schwamb @, Sonntag, 16.05.2010 (vor 5527 Tagen) @ crack-down

Grundsätzlich würde ich sagen, Du musst Zweitwohnungssteuer zahlen. Du bist ja dort mit Nebenwohnung gemeldet und zahlst auch Miete und hast wohl Mitbesitz.
Hast Du Dir einmal die Satzung angeschaut.
Ich weiss zwar nicht, wie hoch die Zweitwohnungssteuer in Deinem Fall wäre, kann Dir aber den Rechtsanwalt Hermes aus München empfehlen, der mit zu Kosten einer Erstberatung geholfen hat und ein echter Spezialist auf diesem Gebiet ist.


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