Eheähnliche Gemeinschaft + Pendeln

crack-down @, Sonntag, 16.05.2010 (vor 5527 Tagen) @ schwamb

» Grundsätzlich würde ich sagen, Du musst Zweitwohnungssteuer zahlen. Du bist
» ja dort mit Nebenwohnung gemeldet und zahlst auch Miete und hast wohl
» Mitbesitz.
» Hast Du Dir einmal die Satzung angeschaut.
» Ich weiss zwar nicht, wie hoch die Zweitwohnungssteuer in Deinem Fall wäre,
» kann Dir aber den Rechtsanwalt Hermes aus München empfehlen, der mit zu
» Kosten einer Erstberatung geholfen hat und ein echter Spezialist auf diesem
» Gebiet ist.

Hallo! Einen Anwalt einschalten möchte ich nicht wegen geringem Streitwert. Es geht mir vielmehr um die Frage 2)


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