ZwsST Mainz - Was tun?

Alfred @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5064 Tagen) @ chibijessi

Wer eine Zweitwohunung innehat zahlt ZWSt - ob Student oder nicht ist völlig belanglos.

Die vorwiegend genutzte Wohnung ist die Erstwohnung und als Hauptwohnung melderechtlich zu erfassen. Die nicht vorwiegend genutzte Wohnung ist demzufolge die Zweitwohnung und melderechtlich als Nebenwohnung zu registrieren.

Was Du wie und wo als welchen Wohnsitz ansiehst, ist Dir überlassen und melde- und steuerrechtlich nur am Rande interessant.


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