Erfolgsaussichten von Klage gegen Schätzungsbescheid

Alfred @, Dienstag, 01.06.2010 (vor 6002 Tagen) @ josephine

Derartige Klagen hatten bisher im allgemeinen Erfolg. Das weiß auch die Stadt.
Kann allerdings sein, dass Du auf den Gerichtskosten ganz oder teilweise sitzen bleibst, weil Du die Erklärung nicht vollständig ausgefüllt hast. Aber das ist allemal weniger als der Differenzbetrag.
Leider schreibst Du nicht, wie viel Zeit Du noch hast, um die Klage einzureichen. Wenn die Zeit noch reicht, solltest Du so vorgehen:
1. Klage formulieren.
2. Kassen- und Steueramt anrufen, Sachverhalt schildern und Klage ankündigen, Korrektur des Bescheids rechtzeitig vor Ende der Klagefrist verlangen, Aktennotiz über das Gespräch anfertigen.
3. Geht die Stadt darauf ein, erübrigt sich die Klage. Wenn nicht: unter Einhaltung der Frist klagen und bei der Stadt Antrag auf Aussetzung des Vollzug stellen.
Falls noch Fragen sind: Ggf. per E-Mail.


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