Erfolgsaussichten von Klage gegen Schätzungsbescheid

LionelHutz @, Mittwoch, 02.06.2010 (vor 5782 Tagen) @ josephine

» Ich möchte jetzt beim VG klagen, damit ich wenigstens den passenden Betrag berechnet bekomme. Hat eine solche Klage Erfolg> Wie war das in anderen Fällen, von denen ich hier auch schon gelesen habe> Oder muss ich im Endeffekt die Gerichtskosten und die zu hohe Steuer bezahlen>

Deine Klage sollte Erfolg haben. Auf den Kosten wirst Du, wie es momentan aussieht, so oder so sitzen bleiben.

Allerdings glaube ich in meinem ungestümen Leichtsinn immer noch, dass in absehbarer Zeit ein Gericht die Nichtigkeit der Kölner Satzung feststellen wird.

Gelangt das VG Köln vor Abschluss Deines Verfahrens zu der Erkenntnis, dass die Kölner Zweitwohnungssteuersatzung doch nichtig ist, sollte die Stadt Köln die Verfahrenskosten zu tragen haben.

Die Klage solltest Du zulässig und insbesondere fristgemäß auch erstmal ohne weitere Begründung einlegen können. Lässt Du Dir zu viel Zeit mit der Begründung, wird Dich das Gericht, erfahrungsgemäß, unter Fristsetzung (z.B. 8 Wochen) zu einer Klagebegründung auffordern. ;-)


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