Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

friedrich @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5061 Tagen)

Liebe Forumsbesucher, lieber Alfred,

habe in Köln HWS und einen NWS, was bestimmte berufliche Privilegien nachsichgezogen hat und heute immernoch Sinn machen könnte.

Dadurch, daß jetzt aber die ZWS für Jahre nachgefordert wird, stellt sich mir die Frage, ob dieser Vorteil bestehen bleibt. Es sei denn, daß ich eine Miete zugrund legen würde, die so gering ist, daß 10 % Steuer nicht ins Gewicht fallen.

Deshalb meine Frage, ob ich mit meiner Freudin eine Miete, sei es auch nur symbolisch, aushandeln durfte, so daß die Kaltmiete nur 50€ im Monat beträgt.

Würde die Stadt Köln das akzeptieren müssen oder gibt es Kriterien, nach denen ein Mindestpreis zugrunde gelegt wird>

Meine Vermieterin ist meine Freundin und gleichzeitig auch Wohnungseigentümerin. Sie selbst braucht nur noch die Nebenkosten zu zahlen, weil die Wohnung abgezahlt ist, weshalb sie mir ohne Probleme einen symbolischen Betrag berechnet hat.

Vielen Dank für die Unterstützung, Friedrich :-)


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