Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

Alfred @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5536 Tagen) @ friedrich

Du bist also in Köln mit Neben- und Hauptwohnung registriert. Ob Du Inhaber einer Zweitwohnung - und damit übehaupt steuerpflichtig bist - bist, ist aus Deinen Angaben nicht zu erkennen.

Ist die Nebenwohnung die Wohnung Deiner Freundin>
Zahlst Du dafür Miete und versteuert Deine Freundin diese Einkünfte>
Hast Du einen Mietvertrag oder kann Deine Freundin Dich jederzeit vor die Tür setzen>

Hast Du schon einen Steuerbescheid – wenn ja, mit welchem Datum>
Oder bist Du erst zu Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden>
Oder erwartest Du diese Aufforderung irgendwann>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion