Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?
Du bist also in Köln mit Neben- und Hauptwohnung registriert. Ob Du Inhaber einer Zweitwohnung - und damit übehaupt steuerpflichtig bist - bist, ist aus Deinen Angaben nicht zu erkennen.
Ist die Nebenwohnung die Wohnung Deiner Freundin>
Zahlst Du dafür Miete und versteuert Deine Freundin diese Einkünfte>
Hast Du einen Mietvertrag oder kann Deine Freundin Dich jederzeit vor die Tür setzen>
Hast Du schon einen Steuerbescheid – wenn ja, mit welchem Datum>
Oder bist Du erst zu Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden>
Oder erwartest Du diese Aufforderung irgendwann>
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friedrich,
10.06.2010
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Alfred,
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