Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?

friedrich @, Donnerstag, 10.06.2010 (vor 5770 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, vielen Dank für das prompte Reagieren. Meine Kommentare findest Du im Anschluß an Deine Fragen. Gruß

Ob Du Inhaber
» einer Zweitwohnung - und damit übehaupt steuerpflichtig bist - bist, ist
» aus Deinen Angaben nicht zu erkennen.
»
» Ist die Nebenwohnung die Wohnung Deiner Freundin> JA

» Zahlst Du dafür Miete und versteuert Deine Freundin diese Einkünfte> Eigentlich wird keine Miete gezahlt, deshalb versteuert sie keine Einkünfte aus unserem Mietverhältnis

» Hast Du einen Mietvertrag oder kann Deine Freundin Dich jederzeit vor die
» Tür setzen> nein, kann mich jederzeit vor die Tür setzen
»
» Hast Du schon einen Steuerbescheid – wenn ja, mit welchem Datum> nein, nur Aufforderung zur Erklärung der ZWS


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion