Bemessungsgrundlage für ZWS? Kaltmiete symbolisch?
Hallo Alfred, vielen Dank für das prompte Reagieren. Meine Kommentare findest Du im Anschluß an Deine Fragen. Gruß
Ob Du Inhaber
» einer Zweitwohnung - und damit übehaupt steuerpflichtig bist - bist, ist
» aus Deinen Angaben nicht zu erkennen.
»
» Ist die Nebenwohnung die Wohnung Deiner Freundin> JA
» Zahlst Du dafür Miete und versteuert Deine Freundin diese Einkünfte> Eigentlich wird keine Miete gezahlt, deshalb versteuert sie keine Einkünfte aus unserem Mietverhältnis
» Hast Du einen Mietvertrag oder kann Deine Freundin Dich jederzeit vor die
» Tür setzen> nein, kann mich jederzeit vor die Tür setzen
»
» Hast Du schon einen Steuerbescheid – wenn ja, mit welchem Datum> nein, nur Aufforderung zur Erklärung der ZWS
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friedrich,
10.06.2010
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Alfred,
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