Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung

Luca, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6380 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

danke für Deine Antwort: Natürlich kann ich mein Auto und Zweitwohnsitz JETZT ummelden. Aber das kann ich doch nicht rückwirkend tun. Ich fürchte daher, dass ich rückwirkend ab 2004 Zweitwohnsitzsteuer zahlen soll - und da ich faktisch ja gar keine Zweitwohnung in Kiel habe, habe ich da natürlich gar keine Lust zu. Wenn ich angebe, dass ich z. B. seit 2003 KEINEN Zweitwohnsitz mehr in Kiel habe, denke ich, dass ich ein Problem bekomme, denn dann hätte ich ja auch mein Auto die letzten Jahre nicht in Kiel versichern können (und der Steuerbescheid für die KFZ-Steuer kommt ja auch aus Kiel, sprich, in Kiel müsste bekannt sein, dass mein Auto dort gemeldet ist). Außerdem wäre es, glaube ich, eine Ordnungswidrigkeit, mich nicht zeitnah in Kiel abgemeldet zu haben.
Was kann ich also tun, um einer möglichen rückwirkenden Zweitwohnsitzsteuer aus dem Weg zu gehen, ohne dass ich ein Problem mit meiner KFZ-Versicherung bekomme>

Viele Grüße
Luca


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion