Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung
Hallo Christian,
das sehe ich nicht so. Was soll die Klagerei, wenn er in Kiel überhaupt nicht wohnt, sondern nur gemeldet ist. Dann hat er keinen Nebenwohnsitz und basta. Besuch ist kein Innehaben eines ZWSitzes, ist hier schon hinreichend dargelegt worden.
» Ich würde melderechtlich daher alles so belassen, wie es ist und der Stadt
» die Zähne zeigen (geht aber nur auf dem Rechtsweg). Die Chancen für einen
» Erfolg vor Gericht sind aber gut.
Klar, aber dazu muss man Lust haben und im Vorschuss auch ein bischen Geld, auch wenn man gewinnt und im nachhinein alles wiederbekommt und einen RA der Lust hat, sich damit zu befassen, für so ein bischen Streitwert.
Gruß
Yvonne
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Luca,
09.10.2006
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Yvonne Winkler,
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Luca,
10.10.2006
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Christian,
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Luca,
10.10.2006
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Yvonne Winkler,
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