Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung
Hallo Luca,
Kuddelmuddel ist ein Euphorismus, wenn jeder macht, was er will und keiner, was er soll.
Maßgeblich für die Anmeldung sind Deine Lebens- und Wohnverhältnisse - und die scheinen mit Haupt- und Nebenwohnung auf den ersten Eindruck korrekt wider gegeben. Allenfalls falsch ist vermutlich die Anmeldung des Kfz, es sei denn, der Wagen steht in Kiel und in HH benutzt Du öffentlich Verkehrmittel.
Die Stadt Kiel wird die Steuer rückwirkend verlangen. Das ist selbst bei einer falschen Meldung mit Haupt- und Nebenwohnung zulässig (sagt BVerwG). Und rückwirkendes Abmelden: siehe Yvonne.
Ich würde melderechtlich daher alles so belassen, wie es ist und der Stadt die Zähne zeigen (geht aber nur auf dem Rechtsweg). Die Chancen für einen Erfolg vor Gericht sind aber gut.
Begründung:
Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer ist nun mal das "Innehaben einer Zweitwohnung". Was "Innehaben" bedeutet, ist rechtlich hinreichend geklärt und hat wiederum mit „faktischer Nutzung“ wenig zu tun. Dass Du die Nebenwohnung bei Deinen Eltern im rechtlichen Sinn nicht innehast, wird sich vor Gericht durchsetzen lassen, das hat mit einer Berufstätigkeit wenig bis nichts zu tun. Ausnahme: Du hast einen Mietvertrag mit Deinen Eltern.
Ob die Satzung der Stadt Kiel mit ihrer Festlegung, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung, rechtlich überhaupt zulässig ist, müsste vorab auch noch geklärt werden. Habe da so meine Zweifel.
Letztlich eine Frage der Argumentation.
Im Erfolgsfall gehen die Prozesskosten zu Lasten der Stadt (zahlt also der Steuerzahler), kostet Dich allenfalls Nerven.
Gruß
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Luca,
09.10.2006
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Yvonne Winkler,
09.10.2006
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Luca,
10.10.2006
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Christian,
10.10.2006
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Luca,
10.10.2006
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Yvonne Winkler,
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