ZwSt Köln Wiederspruchfrist verpasst

Alfred @, Donnerstag, 01.07.2010 (vor 5515 Tagen) @ Piddy

Zu meinem Verständnis:
1. Du hattest nacheinander zwei Nebenwohnungen in Köln.
2. Für beide Nebenwohnungen hast Du:
a) Eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen, die Du nicht beachtet hast.
b) Jeweils einen Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen.
3. Der eine Steuerbescheid wurde nach Einsendung des Mietvertrags berichtigt, der andere nicht.
4. Beide Bescheide sind bestandskräftig.
5. Für den nicht berichtigten Steuerbescheid hat Dir die Stadt Köln jetzt die Vollstreckung angekündigt.
Ist das so richtig>

Was ich nicht verstehe:
Wann hat sich das Ganze denn überhaupt abgespielt>
Wenn Du weder Widerspruch eingelegt noch geklagt hast: Welches Urteil soll dann rechtskräftig sein>

Auf dem Vollstreckungsbescheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Danach musst Du vorgehen.


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