ZwSt Köln Wiederspruchfrist verpasst

Piddy @, Freitag, 02.07.2010 (vor 5749 Tagen) @ Alfred

» Zu meinem Verständnis:
» 1. Du hattest nacheinander zwei Nebenwohnungen in Köln.

- ja

» 2. Für beide Nebenwohnungen hast Du:
» a) Eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen, die Du
» nicht beachtet hast.

-genau

» b) Jeweils einen Zweitwohnungssteuerbescheid bekommen.

-auch richtig

» 3. Der eine Steuerbescheid wurde nach Einsendung des Mietvertrags
» berichtigt, der andere nicht.

-ja, da das von 2 verschiedenen Beamten bearbeitet worden ist

» 4. Beide Bescheide sind bestandskräftig.

- so hat mir das die Frau mitgeteilt, die die geschätzte Miete nun haben möchte (2.Wohnung)

» 5. Für den nicht berichtigten Steuerbescheid hat Dir die Stadt Köln jetzt
» die Vollstreckung angekündigt.
» Ist das so richtig>

- nur für die geschätzte ZwSt. Die für die 1. Wohnung habe ich direkt bezahlt. Bei der anderen habe ich einen Bescheid bekommen auf dem steht, dass ich meine Miete geschätzt wird, oder ich das Recht habe beim Amtsgericht Wiederspruch innerhalb eines Monat einzulegen. Was ich leider nicht gemacht habe.Ich habe den Wiederspruch meiner Bearbeiterin zukommen lassen (innerhalb der Frist) inclusive meines Mietvertrages und sie gebeten, das doch richtig zu stellen. Hat sie aber nicht gemacht. Und vor einer Woche habe ich dann den Bescheid der Vollstreckungbehörde bekommen.

»
» Was ich nicht verstehe:
» Wann hat sich das Ganze denn überhaupt abgespielt>
» Wenn Du weder Widerspruch eingelegt noch geklagt hast: Welches Urteil soll
» dann rechtskräftig sein>

- Also wenn ich das richtig verstehe, ist das Urteil meine geschätzte Miete nun rechtskräftig und ich muss jetzt diesen Betrag bezahlen. Also der Brief der Vollstreckungsbehörde. Dies ist angeblich nicht mehr zu ändern.
»
» Auf dem Vollstreckungsbescheid müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
» Danach musst Du vorgehen.


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